Messentgelte & Verträge
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt seit dem Jahr 2017 die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Für den Einbau gelten die vorgeschriebenen Preisobergrenzen gemäß §§ 30-31 MsbG, die sich am Jahresverbrauch bzw. der installierten Leistung für dezentrale Erzeugungsanlagen orientieren.
Der Messstellenbetreibende ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Wir sind als Messstellenbetreiber für die Umsetzung des Gesetzes im Netzgebiet der EVA Alzenau verantwortlich. Hier haben wir alle wichtigen Informationen zusammengetragen.
