Batteriespeicher sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Sie nehmen überschüssige Energie aus erneuerbaren Quellen auf, gleichen wetterbedingte Schwankungen aus und erhöhen den Eigenverbrauch. Stationäre Batteriespeicher sind beim Netzbetreiber anmeldepflichtig – unabhängig davon, ob sie mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert sind oder nicht.

Gut zu wissen

Jede Anfrage wird von unserem technischen Betriebsführer, der Bayernwerk Netz GmbH, individuell und sorgfältig geprüft, um eine netzverträgliche Integration sicherzustellen.

In drei Schritten Ihren Speicher anmelden

Für die Anmeldung nutzen Sie bitte mein.Hausanschlussportal:

Netzanschluss beantragen

Dazu reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Anmeldung (bzw. Änderung) zum Netzanschluss Strom,
  • Lageplan mit Aufstellungsort der Anlage,
  • Übersichtsschaltplan,
  • Datenblatt für Speicher,
  • Inbetriebsetzungsprotokoll.
     

Ihre Anmeldung wird von Bayernwerk Netz, unserem technischen Betriebsführer, geprüft und bestätigt.  

Alle Erzeugungsanlagen müssen, unabhängig von ihrer Größe, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet werden.  

zur Registrierung
 

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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 schreibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor, dass Batteriespeicher mit einer Ladeleistung ab 4,2 kW den Anforderungen des § 14a EnWG entsprechen müssen. Diese Regelung ermöglicht es Netzbetreibern, im Bedarfsfall die Ladeleistung zu steuern. So werden die Netzstabilität gewährleistet und Überlastungen vermieden. Als Gegenleistung erhalten die Verbraucher eine Reduzierung der Netzentgelte.

Sie haben noch Fragen? 

Team Netzbetrieb Strom

Team Netzbetrieb Strom

Ihre Ansprechpartner zur Anmeldung und Genehmigung

Telefon: Telefon: 06023 949-???