Energiemarkt aktuell – Informationen für unsere Kunden

Die aktuelle Situation auf den Energiemärkten wird gerade überall diskutiert. Viele Kundinnen und Kunden haben dazu Fragen. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen auf unserer Seite zur aktuellen Energiemarktsituation  zusammengestellt.

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Dezember-Soforthilfe

Mit einer Einmalzahlung für Gas- und Wärmekunden werden im Dezember 2022 die Verbraucher in Deutschland von hohen Energiepreisen entlastet. So hat es die Bundesregierung am 10. November beschlossen.

Unsere Kundinnen und Kunden werden selbstverständlich von der einmaligen finanziellen Soforthilfe im Dezember profitieren. Wir buchen den Dezember-Abschlag nicht ab. Wenn Sie Ihre Abschläge per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, können Sie die Abschlagszahlung im Dezember einmalig aussetzen. Falls der Abschlag doch gezahlt wird, entsteht Ihnen kein Nachteil, wir verrechnen den Betrag dann ganz einfach mit der nächsten Jahresrechnung. Die Finanzierung der Soforthilfe Dezember übernimmt der Staat. 

Aktuell

Soforthilfe Dezember

Was ist geplant und was muss ich tun, um die finanzielle Entlastung zu erhalten?

Die Bundesregierung will Bürger, die Erdgas oder Fernwärme beziehen, bei hohen Heizkosten entlasten. Es dauert jedoch, die Gaspreisbremse in Gesetze zu gießen. Deshalb übernimmt der Staat kurzfristig einen Monatsabschlag, konkret den vom Dezember 2022. Damit es gerecht zugeht, ist die Soforthilfe aber genauer definiert: Die Kunden bekommen ein Zwölftel ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs, wie er im September 2022 angenommen wurde, multipliziert mit dem Gaspreis im Dezember. Dazu kommt ein Zwölftel des Grundpreises. Die Differenz zum Dezemberabschlag wird in der Jahresrechnung verrechnet.

Ebenfalls bezuschusst wird der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigentümergemeinschaften.  Mieter sollen zu dem Zeitpunkt unterstützt werden, wenn sie durch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden. 

Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises.

Der im September prognostizierte Jahresverbrauch und die daraus resultierende Abschlagszahlung wurde anhand des im September geltenden Arbeits- und Grundpreises errechnet. Daher kann die Höhe der monatlichen Abschlagszahlung der Soforthilfe Dezember abweichen. Die Berechnungsformel gewährleistet aber, dass immer ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt sind.

SEPA-Lastschrifteinzug
Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie  gar nichts weiter tun. Wir buchen im Dezember den Abschlag für Gas und Wärme einfach nicht ab.

Überweisung oder Dauerauftrag

  • Sie können Ihre Abschlagszahlung für Gas und Wärme im Dezember einmalig aussetzen. Bitte denken Sie daran, den Dauerauftrag für Januar wieder zu aktivieren.
  • Oder Sie lassen den Dauerauftrag normal weiterlaufen und überweisen Ihren monatlichen Abschlag wie gewohnt. In diesem Fall verrechnen wir die Gutschrift aus der Soforthilfe in Ihrer nächsten Jahresabrechnung.

Nein. Die Soforthilfe wird immer nur verrechnet. Zunächst zahlen die Kunden im Dezember keinen Abschlag. Genauer abgerechnet wird dann mit der Jahresrechnung.

Wenn Sie Ihren Abschlag bereits bezahlt haben, schreiben wir ihn Ihrem Vertragskonto gut und verrechnen ihn mit der nächsten Rechnung. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Gut zu wissen: Die Dezember-Soforthilfe basiert auf einem besonderen Berechnungsmodell, das der Gesetzgeber vorgegeben hat. Darum kann es zu Abweichungen zwischen der Soforthilfe und der Höhe Ihres Abschlags kommen. In Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen wir dies automatisch.

Nein, denn wie hoch die Entlastung ist, hängt nicht von der Abschlagshöhe ab. Die Entlastung ist ein Zwölftel Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs, wie er im September 2022 angenommen wurde, multipliziert mit dem Gaspreis im Dezember. Dazu kommt ein Zwölftel des Grundpreises. Auf Ihrer nächsten Jahresrechnung finden Sie die genaue Gegenrechnung zum Dezember-Abschlag. 

Die meisten Mieter zahlen ihren Gasverbrauch über die Nebenkosten. Der Gasvertrag besteht zwischen dem Vermieter und dem Energieversorger. Somit erhält auch der Vermieter zunächst die Dezember-Soforthilfe. Mieter erhalten die staatliche Gutschrift dann mit der Nebenkostenabrechnung für 2022. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Vermieter. 

Die Dezember-Soforthilfe ist für Ihren Mieter gedacht. Sie müssen sie also auf jeden Fall weitergeben. Entweder überweisen Sie den Betrag direkt oder Sie ziehen ihn von der Warmmiete ab. Sie können den Betrag auch in der nächsten Nebenkostenabrechnung abziehen. Am besten reden Sie miteinander. 

Aktuell

Entlastungspakete und Preisdeckel für Gas und Strom

Verbraucher und Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Gas- und Stromkosten entlastet werden. Dafür will die Bundesregierung mit Preisbremsen sorgen. Die Entlastung erfolgt in zwei Stufen:

  • Als Soforthilfe übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private sowie kleine und mittlere gewerbliche Kunden.
  • 2023 soll in einer zweiten Stufe im Januar die Strom- und ab März die Gaspreisbremse umgesetzt werden. Geplant ist die Kosten für Energie auf einen Höchstbetrag für den Basis-Bedarf zu deckeln. Alles, was über die festgesetzten Höchstbeträge hinausgeht, bezahlt der Staat und wird den Versorgern mit der Abschlagszahlung verrechnet.
     

Derzeit ist noch nicht klar, wie der Gesetzgeber die Gas- und Strompreisbremse umsetzt. Sobald es verbindliche Regelungen zu den jeweiligen Entlastungen gibt, werden wir diese selbstverständlich an Sie weitergeben.

Gut zu wissen

Gemeinsames Energie sparen in Wirtschaft und privaten Haushalten ist das Gebot der Stunde, um gut durch den Winter zu kommen.  Das wichtigste Instrument ist dabei immer noch der sparsame Umgang mit Gas

So kann beispielsweise das Absenken der Raumtemperatur um 1° Celsius bis zu sechs Prozent des Gasverbrauchs einsparen.

Aus welchen Herkünften gibt es überhaupt Erdgas in Deutschland

Zu Jahresbeginn 2022 stammte das in Deutschland eingesetzte Erdgas in der Regel aus drei Ländern: Russland (etwa 55%), Norwegen (30%) und den Niederlanden (12%). Aus Deutschland selbst kommt kaum noch Gas. Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Bundesregierung bestrebt, Importe aus Russland zu reduzieren. Laut dem "Dritten Fortschrittsbericht Energiesicherheit" kamen Ende Juni noch 26 Prozent des von Deutschland importierten Erdgases aus Russland. Inzwischen hat Russland seine Lieferung nach Deutschland eingestellt. Die weggefallenen russischen Mengen wurden zuletzt durch höhere Liefermengen aus westlichen und nördlichen Nachbarländern, ein erstes verfügbares Terminal zur Anlandung von Flüssigastankern und Energieeinsparugen ausgeglichen. 

Aktuell

Die neuen Gasumlagen

Seit 1. Oktober 2022 werden befristete Gasumlagen eingeführt, um die Wärme- und Energieversorgung in den kommenden Monaten zu sichern. 

Die Gasbeschaffungsumlage war eine Idee der Bundesregierung, um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern. Vorgesehen war die Einführung zum 1. Oktober 2022. Am 29. September hat die Bundesregierung ihre Pläne zurückgenommen und stattdessen alternative Maßnahmen vorgestellt. Die angekündigte Preiserhöhung gilt durch die Rücknahme nicht mehr. 

Die Speicherumlage und die Bilanzierungsumlage sind von der Rücknahme nicht betroffen und haben weiterhin Bestand. 

Die Gasspeicher dienen der Versorgungssicherheit. Im Winter wird deutlich mehr Gas benötigt, als importiert werden kann. Der Ausgleich erfolgt über die eingespeicherten Mengen. Wegen des kalten Winters 2021 waren die Speicher kaum noch gefüllt. Ziel ist es nun, die gesetzlich vorgegebenen Füllstände zu erreichen. Mit dieser Aufgabe ist die Trading Hub Europe beauftragt. Die Kosten für den Einkauf der erforderlichen Gasmengen werden ab 1. Oktober bis zum 1. April 2024  über die Speicherumlage auf alle Kunden verteilt.  Den Mindestwert der Speicherstände hat der Gesetzgeber genau festgelegt: zum 1. September 75 Prozent, zum 1. Oktober 85 Prozent und zum 1. November 95 Prozent. Den aktuellen Gesamtspeicherstan in Deutschland finden Sie jederzeit auf der Internetseite der Bundesnetzagentur

Die Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 Ct/kWh. Die Anpassung ist alle sechs Monate möglich. Es gibt für die erste Umlageperiode eine Ausnahme: Hier ist eine Anpassung bereits nach drei Monaten, also am 31.12.2022, möglich. Festgelegt ist die Speicherumlage im Energiewirtschaftsgesetz Paragraf 35. 

Die Bilanzierungsumlage gibt es schon seit 2015 – sie lag zuletzt bei 0 Cent. Seit 1. Oktober beträgt sie Haushaltskunden ein Jahr lang 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto; bei Großabnehmern beträgt die RLM-Bilanzierungsumlage 0,39 Cent pro Kilowattstunde netto. Sie wird für den sogenannten Regelenergieausgleich erhoben. 

Regelenergie wird im Gasnetz benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen und damit den Druck stabil zu halten. Alle 12 Monate wird der Betrag vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe (THE), neu berechnet und erhoben. Der Betrag deckt die Kosten des Regelenergieausgleichs.

Für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. April 2024 wird die Gasspeicherumlage erhoben. Bis zum Ende des Jahres beträgt sie 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto. 

Dazu kommt die Bilanzierungsumlage. Diese gibt es schon seit 2015, aber sie betrug bisher 0 Cent. Seit 1. Oktober beträgt sie für Haushaltskunden ein Jahr lang 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto. 

Insgesamt machen die Umlagen zum Stichtag eine Erhöhung um 0,629 Cent pro Kilowattstunde netto aus. Um die betroffenen Gaskunden zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas beschlossen. Sie ist zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent gefallen.

Versorgungssicherheit

Energiepreise einfach erklärt

Strom- und Gaspreis in Deutschland bestehen in der Regel aus einem Grund- und einem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und deckt die Fixkosten für den Anschluss, die Instandhaltung des Netzes, die Installation der  Zähler oder die Rechnungslegung. Der Grundpreis nimmt in der Regel nur einen sehr geringen Teil des Gesamtpreises ein. 

Über den Arbeitspreis wird der tatsächliche Verbrauch pro Kilowattstunde abgerechnet. Er beinhaltet Steuern und Abgaben, Netznutzungsentgelte sowie die bestimmte Kosten pro genutzter Kilowattstunde und ist damit an den Verbrauch gekoppelt. 

Während die staatlich veranlassten Kosten sowie die Netz- und Messentgelte zentral festgelegt werden, unterliegen die Kosten der Energiebeschaffung den Marktbewegungen an den Energiebörsen. Energie an der Börse wird immer dann teurer, wenn eine hohe Nachfrage auf ein geringes Angebot trifft.

Mehr zu den einzelnen Bestandteilen, aus denen sich Strom- und Gaspreis zusammensetzen: 

 

Ihr Gaspreis setzt sich aus 3 Bestand­teilen zusammen

23 % *

Steuern, Abgaben und CO2-Preis

Ein großer Teil des Gaspreises besteht aus staatlich veranlassten Steuern, Abgaben, Umlagen und Mehrbelastungen. Diese werden von allen Gaskundinnen und -kunden über den Gaspreis getragen.

11 % *

Netzentgelte und Entgelte für den Messstellenbetrieb

Für die Nutzung und Wartung der Gasnetze sowie der Gaszähler erheben der Netz- und der Messstellenbetreiber die für alle Gasvertriebe geltenden Entgelte.

66 % *

Gasbeschaffung, Vertrieb

Dieser Bestandteil des Preises wird durch den Wettbewerb im Gasmarkt bestimmt. 

* Durchschnittliche Zusammensetzung des Gaspreises in Deutschland eines durchschnittlichen Ein-Familienhauses mit Erdgas-Zentralheizung (Datenquelle:  Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., September 2022)

Insgesamt gibt es aktuell fünf verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Gaspreis:

0,546 Cent pro kWh

Kosten für Emissionszertifikate  2022 („CO2-Preis“)

0,55 Cent pro kWh

Energiesteuer

0,03 Cent pro kWh

Konzessionsabgabe

Ab 1. Oktober zusätzlich

0,059 Cent pro kWh

Speicherumlage

0,57 Cent pro kWh

Bilanzierungsumlage

____________________________________

zzgl. 7 % Umsatzsteuer

Die reduzierte Umsatzsteuer gilt befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024

Quelle: BDEW, Stand 10/2022

Kurz erklärt

Die Kosten für Emissionszertifikate wurden im Rahmen des Klimapakets mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt. Dieses Gesetz verpflichtet Energieversorger seit 2021 für das Gas, das sie verbrauchen oder an ihre Kunden liefern, sogenannte Emissionszertifikate einzukaufen. Der Kaufpreis ist dann am Ende auch ein Teil der Gasrechnung.  

Ziel ist es, CO2-Emissionen zu reduzieren. Denn wenn Gas mehr kostet, sinkt der Verbrauch und führt damit auch zu weniger umweltschädlichen CO2-Emissionen. Das eingenommene Geld wird in Klimaschutzmaßnahmen gesteckt und für Entlastungen der Bürger genutzt – zum Beispiel bei Stromkosten. 

Der neue CO2-Preis beträgt seit Januar 2021 zunächst 25 Euro. Danach wird er schrittweise auf bis zu 55 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. 

Die Energiesteuer wird nach dem Energiesteuergesetzt erhoben.  Damit sollen Anreize geschaffen werden, den Energieverbrauch zu senken und Ressourcen schonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln. 

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh. (§2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV).

Die Gasspeicher dienen der Versorgungssicherheit. Im Winter wird deutlich mehr Gas benötigt, als importiert werden kann. Der Ausgleich erfolgt über die eingespeicherten Mengen. Wegen des kalten Winters 2021 waren die Speicher kaum noch gefüllt. Ziel ist es nun, die gesetzlich vorgegebenen Füllstände zu erreichen. Mit dieser Aufgabe ist die Trading Hub Europe beauftragt. Die Kosten für den Einkauf der erforderlichen Gasmengen werden über die Speicherumlage auf alle Kunden verteilt. Den Mindestwert der Speicherstände hat der Gesetzgeber genau festgelegt: zum 1. September 75 Prozent, zum 1. Oktober 85 Prozent und zum 1. November 95 Prozent. 

Die Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 Ct/kWh. Die Anpassung ist alle sechs Monate möglich. Es gibt für die erste Umlageperiode eine Ausnahme: Hier ist eine Anpassung bereits nach drei Monaten, also am 31.12.2022, möglich.

Die Bilanzierungsumlage gibt es schon seit 2015 – sie lag zuletzt bei 0 Cent. Seit 1. Oktober beträgt sie Haushaltskunden ein Jahr lang 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto; bei Großabnehmern beträgt die RLM-Bilanzierungsumlage 0,39 Cent pro Kilowattstunde netto. Sie wird für den sogenannten Regelenergieausgleich erhoben.  

Regelenergie wird im Gasnetz benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen und damit den Druck stabil zu halten. Alle 12 Monate wird der Betrag vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe (THE), neu berechnet und erhoben. Der Betrag deckt die Kosten des Regelenergieausgleichs.

Die Mehrwertsteuer gilt für alle Bestandteile des Gaspreises und wird befristet auf 7% reduziert.

Ihr Strompreis setzt sich aus 3 Bestand­teilen zusammen

29 % *

Steuern, Abgaben und Umlagen

Ein großer Teil des Strompreises besteht aus staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese werden von allen Stromkunden über den Strompreis getragen. Im Bundesdurchschnitt machen sie inzwischen etwa 39 Prozent des Strompreises (brutto) aus. 

Zum 1. Juli 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, die EEG-Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zu streichen. 

22 % *

Netzentgelte

Für die Nutzung der Stromnetze, also den Transport und die Verteilung von Energie, erheben die Netzbetreiber die für alle Stromvertriebe geltenden Netzentgelte. Sie sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Im Bundesdurchschnitt belaufen sie sich auf etwa 22 Prozent des Strompreises. 

49 % *

Strombeschaffung und Vertrieb

Dieser Kostenbestandteil wird durch den Wettbewerb im Strommarkt bestimmt. Die Kosten entstehen für den Stromeinkauf, die Verwaltung und den Vertrieb. Sie sind 2022 aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise im Großhandel  für Haushaltstarife stark gestiegen. 

* Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises für einen Haushalt in Deutschland mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh (Datenquelle:  Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., Juli 2022. )

Steuern, Abgaben und Umlagen

0,546 Cent pro kWh

Stromsteuer

0,55 Cent pro kWh

Energiesteuer

0,03 Cent pro kWh

Konzessionsabgabe

Ab 1. Oktober zusätzlich

0,57 Cent pro kWh

SLP Bilanzierungsumlage

0,059 Cent pro kWh

Speicherumlage

_______________________________________________________________

zzgl. 7 % Umsatzsteuer

Auf alle Bestandteile des Gaspreises (befristete Reduzierung vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024, anstatt 19 %)

Die Angaben beziehen sich auf Kundinnen und Kunden mit Standard-Last-Profil (SLP), das sind i.d.R. Haushalte und Gewerbetreibende mit einem Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh.

Was Sie tun können

Wie lange die  angespannte Energielage andauern wird, ist aktuell nicht absehbar. Ein bewusster Umgang mit Energie und die Anpassung Ihres Abschlags sind die Mittel, um Ihre Situation abzufedern und eine Nachzahlung zu vermeiden.