Die Bundesregierung will Bürger, die Erdgas oder Fernwärme beziehen, bei hohen Heizkosten entlasten. Es dauert jedoch, die Gaspreisbremse in Gesetze zu gießen. Deshalb übernimmt der Staat kurzfristig einen Monatsabschlag, konkret den vom Dezember 2022. Damit es gerecht zugeht, ist die Soforthilfe aber genauer definiert: Die Kunden bekommen ein Zwölftel ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs, wie er im September 2022 angenommen wurde, multipliziert mit dem Gaspreis im Dezember. Dazu kommt ein Zwölftel des Grundpreises. Die Differenz zum Dezemberabschlag wird in der Jahresrechnung verrechnet.
Ebenfalls bezuschusst wird der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigentümergemeinschaften. Mieter sollen zu dem Zeitpunkt unterstützt werden, wenn sie durch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden.